Häufig gestellte Fragen
Sind Kopien oder gescannte Schriften für eine Schriftuntersuchung ausreichend?
Ist eine kurze Unterschrift für eine Schrifturheberbestimmung geeignet?
Wie viele Vergleichsschriftproben werden benötigt?
Was versteht man unter „unbefangenem Schriftmaterial“ und „Ad-hoc-Schriftproben“?
Wie alt darf das Vergleichsschriftmaterial sein?
Wie werden die Befunde bei Schriftvergleichsuntersuchungen bewertet?
Wie sicher sind die Ergebnisse von Schriftgutachten?
Welche Formulierungen enthalten die Schlussfolgerungen in Handschriftengutachten?
Was kostet ein Schriftvergleichsgutachten?
Wie sicher sind die Ergebnisse von Schriftgutachten?
Gemäß der Logik der Wahrscheinlichkeitstheorie können nur solche Phänomene als sicher gelten, die unter definierten Bedingungen stets unverändert wiederkehren. Schriftmerkmale unterliegen jedoch sowohl zufälligen als auch systematischen Veränderungen. Schrifturheberschaftsuntersuchungen führen deshalb nicht zu sicheren Ergebnissen, sondern zu Wahrscheinlichkeitsaussagen. Diese sogenannten probabilistischen Schlussfolgerungen tragen außerdem der Subjektivität der menschlichen Wahrnehmung und der Unvollkommenheit des menschlichen Urteilsvermögens Rechnung. Die Schlussfolgerungen in Schriftvergleichsgutachten geben den Grad der persönlichen Überzeugung eines Sachverständigen bezüglich der Richtigkeit des Ergebnisses und die entsprechende Irrtumswahrscheinlichkeit wieder.