Häufig gestellte Fragen
Sind Kopien oder gescannte Schriften für eine Schriftuntersuchung ausreichend?
Ist eine kurze Unterschrift für eine Schrifturheberbestimmung geeignet?
Wie viele Vergleichsschriftproben werden benötigt?
Was versteht man unter „unbefangenem Schriftmaterial“ und „Ad-hoc-Schriftproben“?
Wie alt darf das Vergleichsschriftmaterial sein?
Wie werden die Befunde bei Schriftvergleichsuntersuchungen bewertet?
Wie sicher sind die Ergebnisse von Schriftgutachten?
Welche Formulierungen enthalten die Schlussfolgerungen in Handschriftengutachten?
Was kostet ein Schriftvergleichsgutachten?
Ist eine kurze Unterschrift für eine Schrifturheberbestimmung geeignet?
Es kommt weniger auf die Anzahl der enthaltenen Schriftzeichen an, sondern auf deren graphischen Informationsgehalt. Wenn eine Schrift charakteristische und komplexe Besonderheiten enthält, ermöglichen auch wenige Buchstaben eine positive Urheberschaftsaussage. In anderen Fällen können auch umfangreiche Schriftzüge für eine Schriftvergleichsanalyse ungenügend sein, sofern sie keine individualtypischen Schriftmerkmale aufweisen. Entscheidend ist die graphische Ergiebigkeit, welche maßgeblich durch den Grad an Eigenprägung bestimmt ist.