Häufig gestellte Fragen
Sind Kopien oder gescannte Schriften für eine Schriftuntersuchung ausreichend?
Ist eine kurze Unterschrift für eine Schrifturheberbestimmung geeignet?
Wie viele Vergleichsschriftproben werden benötigt?
Was versteht man unter „unbefangenem Schriftmaterial“ und „Ad-hoc-Schriftproben“?
Wie alt darf das Vergleichsschriftmaterial sein?
Wie werden die Befunde bei Schriftvergleichsuntersuchungen bewertet?
Wie sicher sind die Ergebnisse von Schriftgutachten?
Welche Formulierungen enthalten die Schlussfolgerungen in Handschriftengutachten?
Was kostet ein Schriftvergleichsgutachten?
Was kostet ein Schriftvergleichsgutachten?
Für die Berechnung der Gutachtenkosten wird das Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) zugrunde gelegt. Schrift-untersuchungen sind der Honorargruppe 8 zugeordnet. Die Leistungsvergütung erfolgt dabei nach Zeitaufwand. Der Zeitbedarf hängt vom Umfang und der Beschaffenheit des Untersuchungsmaterials ab. Außerhalb des JVEG ist auch eine pauschale Honorarvereinbarung möglich.