Häufig gestellte Fragen
Sind Kopien oder gescannte Schriften für eine Schriftuntersuchung ausreichend?
Ist eine kurze Unterschrift für eine Schrifturheberbestimmung geeignet?
Wie viele Vergleichsschriftproben werden benötigt?
Was versteht man unter „unbefangenem Schriftmaterial“ und „Ad-hoc-Schriftproben“?
Wie alt darf das Vergleichsschriftmaterial sein?
Wie werden die Befunde bei Schriftvergleichsuntersuchungen bewertet?
Wie sicher sind die Ergebnisse von Schriftgutachten?
Welche Formulierungen enthalten die Schlussfolgerungen in Handschriftengutachten?
Was kostet ein Schriftvergleichsgutachten?
Wie alt darf das Vergleichsschriftmaterial sein?
Generell sind Vergleichsschriften, die zeitnah zur fraglichen Schrift entstanden sind, von besonderem Beweiswert. Sie bilden das individuelle Schreibverhalten im fraglichen Zeitraum repräsentativer ab als ältere oder jüngere Schreibleistungen. Ein Zeitabstand von bis zu 5 Jahren ist tolerierbar, wenn keine krankheits- oder altersbedingten Schriftveränderungen vermutet werden müssen.