Häufig gestellte Fragen
Sind Kopien oder gescannte Schriften für eine Schriftuntersuchung ausreichend?
Ist eine kurze Unterschrift für eine Schrifturheberbestimmung geeignet?
Wie viele Vergleichsschriftproben werden benötigt?
Was versteht man unter „unbefangenem Schriftmaterial“ und „Ad-hoc-Schriftproben“?
Wie alt darf das Vergleichsschriftmaterial sein?
Wie werden die Befunde bei Schriftvergleichsuntersuchungen bewertet?
Wie sicher sind die Ergebnisse von Schriftgutachten?
Welche Formulierungen enthalten die Schlussfolgerungen in Handschriftengutachten?
Was kostet ein Schriftvergleichsgutachten?
Sind Kopien oder gescannte Schriften für eine Schriftuntersuchung ausreichend?
Nur anhand eines Originalschriftstücks können alle Untersuchungsmöglichkeiten, die Rückschlüsse auf einen Schrifturheber oder einen besonderen Entstehungshintergrund zulassen, ausgeschöpft werden. Je nach Befundlage und Reproduktionsqualität sind bei Nichtoriginalen (Scans, Kopien, Durchschriften) sehr wesentliche Einschränkungen hinsichtlich der Analysierbarkeit und der Aussagehöhe zu verzeichnen.