Von der IHK Region Stuttgart öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige für Handschriftenuntersuchung
Diplom-Psychologin  Beate Rücker-Fuchs
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Häufig gestellte Fragen

Impressum: Schriftgutachten, Schriftuntersuchung - Sachverständige für Handschriftenuntersuchung - Diplom-Psychologin Beate Rücker-Fuchs, Herrenberg
Sind Kopien oder gescannte Schriften für eine Schriftuntersuchung ausreichend?
Ist eine kurze Unterschrift für eine Schrifturheberbestimmung geeignet?
Wie viele Vergleichsschriftproben werden benötigt?
Was versteht man unter „unbefangenem Schriftmaterial“ und „Ad-hoc-Schriftproben“?
Wie alt darf das Vergleichsschriftmaterial sein?
Wie werden die Befunde bei Schriftvergleichsuntersuchungen bewertet?
Wie sicher sind die Ergebnisse von Schriftgutachten?
Welche Formulierungen enthalten die Schlussfolgerungen in Handschriftengutachten?
Was kostet ein Schriftvergleichsgutachten?

Welche Formulierungen enthalten die Schlussfolgerungen in Handschriftengutachten?

Ergebnis des Befundbewertungsprozesses ist eine verbale Wahrscheinlichkeitsaussage, die den Grad der subjektiven Überzeugung und das Ausmaß der verbleibenden Unsicherheit ausdrücken. Die Bewertungsskala enthält je nach Aussagerichtung folgende Formulierungen:
„… mit an Sicherheit / Unmöglichkeit grenzender Wahrscheinlichkeit …“
„… mit sehr hoher / sehr geringer Wahrscheinlichkeit …“
„… mit hoher / geringer Wahrscheinlichkeit …“
„… mit überwiegender / mäßiger Wahrscheinlichkeit …“
„… mit leicht überwiegender / eher mäßiger Wahrscheinlichkeit …“
„… mit indifferenter Wahrscheinlichkeit …“
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