Von der IHK Region Stuttgart öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige für Handschriftenuntersuchung
Diplom-Psychologin  Beate Rücker-Fuchs
Startseite  l  Tätigkeit  l  Methodische Grundlagen  l  Leistungen  l  Schriftmaterialanforderungen  l  Profil  l  FAQ  l  Kontakt  l  Impressum  l  Datenschutz



Häufig gestellte Fragen

Impressum: Schriftgutachten, Schriftuntersuchung - Sachverständige für Handschriftenuntersuchung - Diplom-Psychologin Beate Rücker-Fuchs, Herrenberg
Sind Kopien oder gescannte Schriften für eine Schriftuntersuchung ausreichend?
Ist eine kurze Unterschrift für eine Schrifturheberbestimmung geeignet?
Wie viele Vergleichsschriftproben werden benötigt?
Was versteht man unter „unbefangenem Schriftmaterial“ und „Ad-hoc-Schriftproben“?
Wie alt darf das Vergleichsschriftmaterial sein?
Wie werden die Befunde bei Schriftvergleichsuntersuchungen bewertet?
Wie sicher sind die Ergebnisse von Schriftgutachten?
Welche Formulierungen enthalten die Schlussfolgerungen in Handschriftengutachten?
Was kostet ein Schriftvergleichsgutachten?


Was kostet ein Schriftvergleichsgutachten?

Für die Berechnung der Gutachtenkosten wird das Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) zugrunde gelegt. Schrift-untersuchungen sind der Honorargruppe 8 zugeordnet. Die Leistungsvergütung erfolgt dabei nach Zeitaufwand. Der Zeitbedarf hängt vom Umfang und der Beschaffenheit des Untersuchungsmaterials ab. Außerhalb des JVEG ist auch eine pauschale Honorarvereinbarung möglich.

Durch das Anklicken des Buttons "Ich stimme zu" erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies und der Datenverarbeitung durch die Webanalyse Piwik einverstanden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter
Datenschutz.   

Ich stimme zu