Diplom-Psychologin  Beate Rücker-Fuchs



Methodische Grundlagen von Schriftvergleichsuntersuchungen

Die natürliche Schreibweise einer Person ist so einzigartig und stabil, dass man sie vom Schriftbild anderer Personen unterscheiden kann. Deshalb werden Schriftvergleichsgutachten in der Zivil- (§441/§442) und Strafprozessordnung (§93) explizit als Beweismittel zugelassen.
Bedeutsam für eine Urheberidentifizierung sind Merkmale der Strichqualität, Druckgebung, Dynamik, Bewegungsführung, Form-
gebung, Anordnung und Größe. Diese graphischen Charakteristika werden systematisch analysiert und unter Einbeziehung des
Seltenheitswerts wie auch der Herstellungsschwierigkeit bewertet. Bei der Befundbewertung spielt die willkürliche und unwillkürliche
Veränderlichkeit von Handschriften eine entscheidende Rolle. Auf das Schreibgeschehen wirken sowohl zufallsbedingte als auch
situationsbedingte Einflüsse ein. Auch Langzeiteffekte wie zunehmende graphische Gewandtheit oder degenerative Prozesse prägen
das Schriftbild. Es gilt deshalb, die Auftretenswahrscheinlichkeit der Befundgesamtheit vor dem Hintergrund aller im Einzelfall
denkbaren Entstehungsalternativen zu beurteilen. Dieser Bewertungsvorgang mündet in eine verbale Wahrscheinlichkeitsaussage.


Zerstörungsfreie Standardverfahren der physikalisch-technischen Urkundenuntersuchung

Stereomikroskopische Untersuchung im Auflicht, Streiflicht und Durchlicht
Spektralselektive Untersuchungen im infraroten und ultravioletten Lichtbereich
Elektrostatische Oberflächenprüfung der Schriftträger
Prüfung von Deckungsgleichheiten
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